Nachfolgend finden Sie wichtige Hinweise zur ordnungsgemäßen Entsorgung verschiedener Produkte und Materialien.

Batterien und Akkus

Batterien und Akkus dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Endnutzer sind verpflichtet, Altbatterien und Altakkus getrennt zu sammeln und einer geeigneten Rücknahmestelle zuzuführen.

Gerätealtbatterien können unter anderem bei kommunalen Sammelstellen, dafür eingerichteten Rücknahmestellen sowie im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen beim Handel unentgeltlich zurückgegeben werden. Für den Versandhandel gelten besondere gesetzliche Regelungen zur Bereitstellung geeigneter Rückgabemöglichkeiten.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne weist darauf hin, dass Batterien und Akkus getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt werden müssen. Je nach Batterie können zusätzliche Kennzeichnungen oder chemische Symbole vorgeschrieben sein.

Elektro- und Elektronik-Altgeräte

Elektro- und Elektronikgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden. Altgeräte sind getrennt zu sammeln und über kommunale Sammelstellen oder andere gesetzlich vorgesehene Rücknahmestellen einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung, Verwertung oder Entsorgung zuzuführen.

Beim Kauf eines neuen gleichwertigen Elektro- oder Elektronikgerätes bestehen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen Rücknahmepflichten des Handels. Für bestimmte sehr kleine Elektrogeräte gelten darüber hinaus gesetzliche Rücknahmeregelungen auch ohne gleichzeitigen Neukauf.

Für den Versandhandel gelten besondere Regelungen hinsichtlich der Bereitstellung von Rückgabemöglichkeiten.

Das Symbol der durchgestrichenen Mülltonne auf Rädern weist darauf hin, dass das betreffende Gerät getrennt vom unsortierten Siedlungsabfall gesammelt werden muss.

Verpackungen

Verpackungen sind entsprechend den örtlich vorgesehenen Sammel- und Entsorgungssystemen getrennt zu sammeln und zu entsorgen.

Wir erfüllen die für uns geltenden gesetzlichen Verpflichtungen hinsichtlich Sammlung und Verwertung von Verpackungen im Rahmen der jeweils vorgeschriebenen Systeme.

Kältemittel und fluorierte Treibhausgase

Bei Geräten und Anlagen mit Kältemitteln oder fluorierten Treibhausgasen sind die jeweils geltenden gesetzlichen Vorschriften zu beachten.

Installation, Wartung, Reparatur, Außerbetriebnahme und Rückgewinnung dürfen, soweit gesetzlich vorgeschrieben, nur von entsprechend qualifizierten oder zertifizierten Personen beziehungsweise Fachunternehmen durchgeführt werden.

Kältemittel dürfen nicht in die Umwelt freigesetzt werden. Bei der Außerbetriebnahme sind enthaltene Kältemittel fachgerecht zurückzugewinnen und einer ordnungsgemäßen Wiederverwendung, Aufarbeitung oder Entsorgung zuzuführen.

Chemikalien, Wasserpflege- und Reinigungsprodukte

Produkte mit Gefahrenkennzeichnung sind entsprechend den Angaben auf dem Produktetikett sowie gegebenenfalls dem zugehörigen Sicherheitsdatenblatt zu verwenden, zu lagern und zu entsorgen.

Chemikalien und problematische Produktreste dürfen nicht über die Kanalisation entsorgt oder unkontrolliert in die Umwelt eingebracht werden. Sie sind entsprechend den örtlichen Vorgaben bei geeigneten Problemstoff- oder Sammelstellen abzugeben.

Altöl und ölhaltige Abfälle

Altöl und ölhaltige Abfälle sind getrennt zu sammeln und einer dafür vorgesehenen Sammel- oder Entsorgungsstelle zuzuführen.

Eine Entsorgung über den Hausmüll, die Kanalisation, den Boden oder Gewässer ist nicht zulässig.